Riesterrente



Altersvorsorge

Riester - für wen?

Wer darf "riestern"? Keine Überraschung - das Angebot richtet sich primär an rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, pflichtversicherte Landwirte, Beamte, Richter, Soldaten, Wehr- und Zivildienstleistende sowie noch einige andere Personengruppen.

Selbstständige, die keiner Rentenversicherungspflicht unterliegen oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, in berufsständischen Versorgungseinrichtungen Pflichtversicherte, Altersrentner sowie noch einige weitere Gruppen sind von der staatlichen Förderung ausgeschlossen.

Einschränkungen gibt es auch bei der Auszahlung der Riester-Rente: Sie ist nur als Leibrente auszahlbar - mit Ausnahme einer 30% Teilauszahlung bei Rentenbeginn. Sie ist voll versteuerungspflichtig, die Zulagen müssen unter bestimmten Umständen zurückgezahlt werden, sie kann nicht beliehen werden.

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Altersvorsorge Riester

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