Lebensversicherung Altersvorsorge



Altersvorsorge

Gesetzliche Rente und Co

Die Basisvorsorge umfasst neben der gesetzlichen Altersvorsorge auch landwirtschaftliche Alterskassen, berufsständische Versorgungswerke sowie die Beamtenversorgung. Beamte, Richter und Berufssoldaten leisten keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Statt dessen sind ihre Gehälter niedriger als bei einer vergleichbaren Position in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, so dass diese Differenz als "Beitrag" angesprochen wird.

Je nach Sichtweise wird auch die sogenannte Rürup-Rente zu diesem Komplex hinzugezählt - als weiteres Beispiel für staatlicherseits durch Steuern geförderte Altersvorsorge. Der zweite Eckpfeiler umfasst ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherungen, also die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, als die weitaus wichtigste Komponente jedoch die betriebliche Altersvorsorge.

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Betriebliche Altersversorgung

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